🤖 AI Summary
Die EU-Staaten haben sich nach mehr als drei Jahren Streit auf eine gemeinsame Ratsposition zur umstrittenen „Chatkontrolle“ geeinigt: verpflichtende Durchsuchung von Nutzerkommunikation entfällt, Anbieter dürfen aber freiwillige Aufdeckungsmaßnahmen durchführen. Die dänische Ratspräsidentschaft will den Text schnell beschließen und die Trilogverhandlungen mit Parlament und Kommission zeitnah starten. Kernpunkte im Kompromiss sind eine ausdrückliche Klarstellung, dass die Verordnung Anbietern keine Aufdeckungspflichten auferlegt, eine Prüf- bzw. Überprüfungsklausel, die spätere Zwangsanordnungen offenhalten könnte, sowie die Stärkung eines EU-Zentrums zur Koordination.
Für die AI/ML-Community sind die technischen und rechtlichen Implikationen entscheidend: Freiwillige automatisierte Scans (z. B. KI-basierte Content-Detection) bleiben möglich, sind aber hoch umstritten — EU-Kommission, Datenschutzbehörden und viele Forscher sehen Nutzen nicht belegt und warnen vor Missbrauch, Verzerrungen und Verletzung von Privatsphäre. Besonders heikel sind Altersprüfungen und der Umgang mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2EE): Rechtsdienststellen sehen Formulierungen als potenziell mehrdeutig, Anbieter dürfen technisch Maßnahmen in E2EE-Szenarien nicht per se verboten werden, doch Mitgliedstaaten fordern klare rote Linien. Nächster Schritt ist der Trilog, in dem endgültige technische Vorgaben, Ausnahmeregelungen und die Balance zwischen Sicherheit, Rechtsstaatlichkeit und Datenschutz ausgehandelt werden.
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